Spezialisierung auf den öffentlichen Dienst
Rad im Dienst richtet sich gezielt an Beschäftigte im öffentlichen Dienst und bietet maßgeschneiderte Leasinglösungen für z.B. Tarifverträge.
Umfassender Versicherungsschutz
Jedes geleaste Fahrrad ist mit einer Vollkaskoversicherung, Mobilitätsgarantie und Ausfallversicherung abgesichert.
Transparente und faire Konditionen
Neben der Dienstrad-Leasing-Ersparnis von bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf wird ein innovativer „Fairbetrag“ angeboten, der finanzielle Einbußen bei Rentenauszahlungen ausgleicht.
Bis zu 40 % Ersparnis gegenüber dem Direktkauf durch Gehaltsumwandlung
100 % private Nutzung des Dienstrads, auch im Urlaub
Vollkaskoversicherung inklusive Diebstahl-, Vandalismus- und Verschleißschutz
Mobilitätsgarantie für schnelle Hilfe bei Pannen oder Unfällen
Ausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall
Rad im Dienst ist ein Dienstrad-Leasingangebot der Ride Mobility GmbH, das sich speziell an Beschäftigte im öffentlichen Dienst richtet. Es ermöglicht Arbeitnehmern, ihr Wunschfahrrad oder E-Bike über den Arbeitgeber zu leasen und dabei von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.
Grundsätzlich können alle tarifbeschäftigten Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ein Dienstrad leasen, sofern der Arbeitgeber eine Rahmenvereinbarung mit Rad im Dienst abgeschlossen hat.
Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Rad im Dienst wählt der Mitarbeiter sein Wunschrad bei einem Fachhändler aus. Die monatlichen Leasingraten werden über eine Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen, was steuerliche Vorteile bietet.
Es können nahezu alle Fahrradtypen geleast werden – von Citybikes über E-Bikes bis hin zu Lastenrädern. Die Auswahl ist marken- und modellunabhängig.
Ja, die private Nutzung ist ausdrücklich gestattet – sogar ausschließlich privat. Die Nutzung ist weltweit möglich.
Jedes Dienstrad ist vollkaskoversichert ohne Selbstbeteiligung. Der Schutz umfasst Diebstahl, Vandalismus, Unfälle und Verschleiß – inklusive Akku und Zubehör.
Nach Ablauf der Leasingdauer (in der Regel 36 Monate) kann der Mitarbeiter das Rad übernehmen oder ein neues Modell leasen. Eine Übernahme ist möglich, jedoch nicht garantiert.
Nein, für den Arbeitgeber ist das Modell in der Regel kostenneutral. Es können sogar Lohnnebenkosten reduziert werden.
Rad im Dienst legt großen Wert auf Datenschutz. Alle Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und gespeichert.
Derzeit richtet sich Rad im Dienst ausschließlich an Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Ride Mobility GmbH andere Lösungen an.
Interessierte Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber auf Rad im Dienst ansprechen. Arbeitgeber können eine Rahmenvereinbarung abschließen und den Mitarbeitern den Zugang zum Online-Portal ermöglichen. Dort erfolgt die Registrierung - dann hast du die freie Aiuswahl deines Wunschrads auf BikeExchange.
Die Standardlaufzeit für ein Dienstrad-Leasing über Rad im Dienst beträgt 36 Monate. Während dieser Zeit wird das Fahrrad durch monatliche Leasingraten über die Gehaltsumwandlung finanziert. Eine frühzeitige Vertragsbeendigung ist nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. langer Krankheit oder Kündigung) möglich und bedarf der Abstimmung mit der Ride Mobility GmbH.
Wechselt der Arbeitnehmer während der Laufzeit den Arbeitgeber, gibt es mehrere Möglichkeiten: Der neue Arbeitgeber kann den bestehenden Leasingvertrag übernehmen, wenn auch er eine Vereinbarung mit RIDE Leasing bzw. der Ride Mobility GmbH hat. Alternativ kann das Rad durch eine Einmalzahlung aus dem Vertrag herausgelöst oder vom Mitarbeiter übernommen werden.
Die Ride Mobility GmbH ist der Betreiber des Leasingmodells „Rad im Dienst“. Sie kümmert sich um die komplette Abwicklung, die Kommunikation mit Arbeitgebern und Händlern sowie die Versicherung und den Service. RIDE Leasing ist somit das operative Rückgrat hinter dem Angebot.
Ja, Zubehörteile, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind (z. B. Gepäckträger, Schutzbleche, Ständer oder Kindersitze), können mitgeleast werden. Wichtig ist, dass das Zubehör auf derselben Rechnung wie das Fahrrad steht. Mobile Ausrüstung wie Helme oder Kleidung sind vom Leasing ausgeschlossen.
Die monatlichen Raten für das Dienstrad hängen vom Bruttolistenpreis des gewählten Fahrrads, der Versicherung, eventuellen Zusatzpaketen (z. B. Inspektion) sowie dem individuellen Steuersatz ab. Durch die Gehaltsumwandlung und Steuerersparnis ergibt sich oft eine effektive Ersparnis von bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf.
Der Fairbetrag ist eine freiwillige Ausgleichszahlung, die von vielen öffentlichen Arbeitgebern geleistet wird, um eventuelle Einbußen bei der späteren Rentenberechnung durch die Gehaltsumwandlung zu kompensieren. Dieses Zusatzangebot macht Rad im Dienst besonders attraktiv für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst.
Ein Schaden oder Diebstahl kann bequem über das Rad-im-Dienst-Portal gemeldet werden. Wichtig ist, bei Diebstahl umgehend eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und die Unterlagen hochzuladen. Die Versicherung greift ohne Selbstbeteiligung und sorgt für schnelle Hilfe oder Ersatz.
Ja, wie bei allen Dienstrad-Leasingmodellen muss auch bei Rad im Dienst nach Abzug der Leasingrate mindestens der gesetzliche Mindestlohn verbleiben. Ist dies nicht der Fall, kann der Mitarbeiter leider kein Dienstrad leasen.
Grundsätzlich ist pro Mitarbeiter ein Dienstrad vorgesehen. Eine Mehrfachnutzung (z. B. für Partner oder Kinder) ist nicht vorgesehen. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber aber ein zusätzliches Fahrrad genehmigen, etwa bei dienstlicher Nutzung.
Durch die sogenannte 0,25%-Regel wird bei der Gehaltsumwandlung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises des Fahrrads als geldwerter Vorteil versteuert. Diese Regelung gilt seit 2020 und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer erheblich weniger Abgaben zahlen müssen – insbesondere im Vergleich zur klassischen Fahrzeugversteuerung.
Gerne kannst du dich bei unserem Kundenservice melden – hier wird dir alles rund um den Kauf deines neuen Leasingvertrags erklärt. Die Ride Mobility GmbH bietet über das Rad-im-Dienst-Portal und über ihre Servicehotline persönliche Beratung an. Darüber hinaus unterstützen viele Arbeitgeber bei der Beantragung oder Durchführung des Leasingmodells aktiv über ihre Personalabteilungen.